Reitbuch

Scheuelberghof

Nutzungsbedingungen von reitbuch.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von G.V.E. mbH

1.) Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen dem Betrieb und dem Reitschüler bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht.

2.) Gegenstand der Vereinbarung

Der Reitunterricht kann als Stammplatz oder individuell vereinbart werden.

Die Zuweisung der Stammplätze erfolgt durch den Betrieb.

Der Unterricht erfolgt als Reitstunde in Theorie und Praxis am Pferd. Die Entscheidung über den Unterrichtsinhalt und den Ausführungsort trifft der Reitlehrer in Absprache mit dem Reitschüler.

Die Dauer der Reitstunde richtet sich nach der gebuchten Stundenart und versteht sich exklusive der Versorgung der Pferde vor und nach der Reitstunde. Diese erfolgt durch den Reiter, der sich rechtzeitig zur Vorbereitung des Pferdes am Hof einzufinden hat.

3.) Helmpflicht

Alle Reiter müssen beim Reiten einen Reithelm nach gültiger Euronorm tragen. Reithelme können bei uns auch ausgeliehen werden.

4.) Ausrüstung der Reiter

Das Tragen von folgender, geeigneter Kleidung während des Reitunterrichts ist Pflicht: Reithelm, feste Schuhe/Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen. Reithosen sind wünschenswert, denkbar sind aber auch eng anliegende Hosen. Mehrlagige Hosen (z.B. Trainingshosen, Skihosen) führen häufig zu Unsicherheiten im Sattel, weshalb wir davon abraten. Das Tragen von Reithandschuhen wird empfohlen. Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich.

5.) Auskunftspflicht

Die Reitschüler/innen bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, am Reitunterricht teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen Reitunterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem Unterricht mitzuteilen. Zum Wohle unserer Pferde besteht eine Gewichtsgrenze der Reiter von 90kg.

6.) Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Die Preise können ohne Vertragsänderung angepasst werden. Reitkarten sind im Voraus zu entrichten. Ab einem Kartenstand von -2 können keine Reitstunden mehr gebucht werden.

7.) Unterrichtsausfall

Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, so wird ein Ersatztermin angeboten.

8.) Buchung und Absage von Reitstunden

Die Anmeldung zu individuellen Reitstunden erfolgt ausschließlich über das Reitbuch. Diese können bis zum Vorabend 18:00 Uhr kostenfrei abgesagt werden. Die Absage kann ausschließlich über das Reitbuch erfolgen.

Bei kurzfristiger Absage oder Nichtabsage wird die Reitstunde normal berechnet.

Das Reitbuch kalkuliert den Reitkartenstand mit der automatischen Buchung (1 Woche vor der Reitstunde). Absagen bis zum letzten kostenfreien Stornotermin werden dann als Gutschrift berücksichtigt und mit der Stornierung sichtbar. Der Reitschüler wird automatisch per Mail informiert, sobald in diesem Prozess die Reitkarte einen Stand von 0 aufweist.

9.) Buchung einer Kursteilnahme - Absage

Die Bezahlung der Reitkurse erfolgt gemäß Ausschreibung. In der Regel sind für Kurse Anzahlungen fällig. Diese werden ausschließlich rückerstattet, wenn der Kurs seitens des Veranstalters abgesagt werden muss.

10.) Sorgfaltspflicht, Haftung und Versicherung

Die Teilnehme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung werden empfohlen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Veranstalter/Betrieb, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für Unfälle, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur soweit übernommen wird, als hierfür Versicherungsschutz besteht bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht. Der Betrieb haftet nicht für den Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.

Versichert sind Sie bei uns gegen Schäden, die unsere Pferde verursachen, mit folgenden Einschränkungen: Nicht versichert sind Sie gegen Schäden, die Sie oder Ihre Kinder außerhalb des Reitens verursachen. Diese fallen unter Ihre private Haftpflicht. Wir gehen davon aus, dass unsere Reitgäste krankenversichert sind. Ersatzansprüche für Arzt- und Krankenhauskosten werden von uns daher nicht übernommen.

Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.

11.) Landwirtschaftlicher Betrieb

· Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

· Bitte betreten Sie außerhalb Ihrer Reitstunden die Stallungen nur nach vorheriger Rücksprache mit uns. Erklären Sie auch Ihren Kindern, wie gefährlich es in einem Stall sein kann. Der Kuhstall darf nicht betreten werden. Eine Weide mit Rindern sollten Sie aus Sicherheitsgründen nicht betreten. Eine Kuh, die in Sorge um Ihr Kälbchen ist, ist unberechenbar und nicht beeinflussbar.

 12.) Sonstiges

 Mit der Teilnahme am Reitunterricht akzeptieren Sie die jeweils gültigen Bedingungen automatisch (siehe auch Aushang an unserer Infotafel). Wir danken für Ihr Verständnis.

13.) Schließtage

Unsere Reitschule hat an folgenden Feiertagen geschlossen: Karfreitag, Ostermontag, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag. An allen übrigen Feiertagen findet bei ausreichend Kundennachfrage Unterricht statt.